Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Am Ende ihrer Nutzungsdauer sind sie einer separaten Sammlung zuzuführen, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.
In vielen Gemeinden stehen kostenlose Sammelstellen für Altgeräte zur Verfügung. Händler mit großen Verkaufsflächen sind gesetzlich verpflichtet, alte Elektrogeräte bei Kauf eines neuen Gerätes kostenfrei zurückzunehmen. Außerdem können bis zu drei kleine Altgeräte ohne Kaufzwang zurückgegeben werden.
Batterien und Akkus enthalten oft Schadstoffe, die nicht in den Hausmüll gehören. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die getrennte Entsorgungspflicht hin. Besonders Lithiumbatterien erfordern einen vorsichtigen Umgang. Durch fachgerechte Sammlung und Entsorgung wird die Umwelt und Gesundheit geschützt.
Die Nutzung langlebiger und wiederaufladbarer Batterien wird empfohlen, um Abfall zu reduzieren. Auch die Wiederverwendung und Reparatur von Batterien sind wichtige Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Müllvermeidung.
Für ausführliche Informationen zur umweltgerechten Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten kann die offizielle Website des Batteriegesetzes konsultiert werden: www.batteriegesetz.de
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